Allgemeine Geschäftsbedingungen von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong
1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen nachstehend Kunde oder „Sie“ mit
Peeraphon Hübner-Taenkhumthong
General-Woyna-Str. 65
13403 Berlin
Deutschland
Mobil: +49 1515 9452603
nachstehend Fotograf oder „ich“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Messenger, oder über die Internetseite zustande kommen.
(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich deiner Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.
2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn
a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder
b) Sie als Unternehmer eine Leistung buchen
c) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
(2) Für den Fall, dass Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben unberührt bleiben.
Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Gegenüber Schweizer Verbrauchern gilt ausschließlich materielles Schweizer Recht. Für Unternehmerkunden aus der Schweiz wird deutsches Recht vereinbart.
(4) Je nachdem welche Leistung Peeraphon Hübner-Taenkhumthong erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. eine
Lizenzvereinbarung, eine Hochzeitsreportage, Portraitaufnahmen ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor.
(5) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB finden Sie am Ende des Dokuments.
(6) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.
(7) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.
3 Vertragsgegenstand und Erstgespräch
(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:
-Erstellung von Hochzeitsbildern
-Erstellung von Pärchenbildern
-Erstellung von Familienbildern
-Erstellung von Portraitaufnahmen
-Erstellung von Produkt aufnahmen
Im Folgenden als „Lichtbilder“ bezeichnet.
(2)Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
(3) Diese Aufzählung unter (1) ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote finden Sie unter www.loveisthetrigger.com
(4) In einem ersten Gespräch klärt Peeraphon Hübner-Taenkhumthong – meist telefonisch/ Skype – oder persönlich vor der Angebotserstellung ab, was Sie sich bezüglich der Fotos wünschen. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.
Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert ca. 60-90 Min. und ist kostenfrei sowie unverbindlich.
(5) Nach dem ersten Gespräch schickt Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ein Angebot zu, dieses Angebot ist die Grundlage für die Zusammenarbeit.
4 Zustandekommen des Vertrages
4.1 Buchung von Leistungen
(1) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot basiert auf den Angaben, die Sie im Erstgespräch mit Peeraphon Hübner-Taenkhumthong gemacht haben.
Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
(2) Mit Annahme des Angebots akzeptieren Sie die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann per E-Mail/ SMS/ Whats-App, Messenger oder mündlich erfolgen.
4.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder einem Messenger-Dienst erfolgen, gilt Folgendes:
(1) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Angebot:
Mit der Buchung bieten Sie mir den Abschluss einer Fotosession verbindlich an. Zudem erklären Sie, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die AGB sind auf meiner Webseite einsehbar.
(3) Annahme:
Der Vertrag zwischen uns kommt mit dem Zugang meiner Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande, entweder in Textform per E-Mail oder nach Wunsch postalisch.
(4) Als Zahlungsmöglichkeiten steht Ihnen die Zahlung per Vorkasse zur Verfügung. Die Kontodaten für eine Überweisung sende ich Ihnen in Form einer Rechnung mit der Bestätigungsmail zu.
5 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
(1) Bei umfangreicheren Fotosession bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Peeraphon Hübner-Taenkhumthong zu äußern.
(2) Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
(3) Für den Fall, dass Peeraphon Hübner-Taenkhumthong einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
(4) Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Peeraphon Hübner-Taenkhumthong berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Peeraphon Hübner-Taenkhumthong und dem Dritten zustande.
(5) Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
6 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
(1) Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
(2) Das Bildmaterial steht im Eigentum von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
(3) Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
7 Lieferung und Zugang zu digitalen Produkten
Es handelt sich um den Zugang zu digitalen Produkten. Ein Versand von Waren erfolgt nicht.
(1) Sie erhalten die Zugangsdaten zu Ihrem digitalen Produkt per E-Mail mit einem Downloadlink (z.B. Picdrop). Über diesen Link können Sie sich das Produkt innerhalb von 14 Tagen herunterladen. Du zugehörigen Login Daten erhalten Sie von mir.
(2) Die Login Daten die Sie von mir erhalten haben (z.B. Passwort etc.) sind von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(3) Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, sollten Sie das mir unverzüglich mitteilen, damit ich eine Sperrung bzw. Änderung vornehmen kann.
(4) Ein Anspruch auf den Zugang besteht erst nach erfolgter Bezahlung.
8 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten
(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt Peeraphon Hübner-Taenkhumthong von Ihnen die folgenden Daten:
– E-Mail-Adresse
– Vor- und Nachname
– Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)
(2) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwendet Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihres Auftrages, oder zur Zustellung des digitalen Produktes.
(3) Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert Peeraphon Hübner-Taenkhumthong Ihre Daten nur im Rahmen meiner steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.
(4) Bei einer Änderung Ihrer persönlichen Angaben, sind Sie selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Schicken Sie mir dazu bitte eine E-Mail an info@peeraphotography.de mit Ihren geänderten Kontaktdaten.
(5) Ohne das Einrichten eines Kundenkontos speichere ich die Daten nur im Rahmen meiner steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.
9 WIDERRUFSRECHT/WIDERRUFSBELEHRUNG für Verbraucher
Als Verbrauche haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Buchung zugestimmt haben dass bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll. Damit haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet. Wir haben Sie darauf vor Kaufabschluss hingewiesen.
(1) Fristbeginn bei Buchungen von Fotosession
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem Sie von uns nach erfolgreicher Buchung einer Fotosession eine Bestätigungsmail bekommen haben.
Für jede Buchung stehen Ihnen ein eigenes 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir
Peeraphon Hübner-Taenkhumthong
Schönaustraße 11
84036 Landshut
Deutschland
info@peeraphotography.de
in einer eindeutigen Erklärung (z.B. in einer E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt, schicke Sie bitte noch einmal Ihre Kontodaten mit.
- Als Verbraucher stehen Ihnen nach Maßgabe der aufgeführten Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem Sie das Angebot von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong angenommen haben.
Sie können innerhalb von 14 Tagen Ihre Beauftragung kostenfrei in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) widerrufen.
(3) Darauf verweisen ich direkt VOR Abschluss der Bestellung.
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie sich auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht, was Ihnen zusteht verzichten – wenn ich direkt mit der Leistungserbringung (Fotosession etc.) beginnen soll.
10 Stornierungsregelungen für Hochzeits-Fotosession/ Hochzeisreportage/Brautpaarshooting etc.
- Sobald Sie eine Bestätigungs-E-Mail von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong erhalten haben, hält sich Peeraphon Hübner-Taenkhumthong diesen Termin für Sie frei. Peeraphon Hübner-Taenkhumthong kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
(2) Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotosession/ Hochzeitsreportage/ Brautpaarshooting etc wird eine Terminreservierungsgebühr von 25% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoaufnahmen und Nutzungsgebühr) fällig. Bei Bezahlung der Terminreservierungsgebühr gilt das Angebot als angenommen.
Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungs-E-Mail.
Diese Terminreservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Die Terminreservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
(3) Die Stornierung der Fotosession ist bis zu 28 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Terminreservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
(4) Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
(5) Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
(6) Wird die Fotosession durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
11 Absage durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong – Änderungen im Fotosession-Ablauf
(1) Kann Peeraphon Hübner-Taenkhumthong aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichten Sie auf Schadensersatzforderungen.
(2) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von Ihnen zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Peeraphon Hübner-Taenkhumthong nicht.
(3) Unwesentliche Änderungen im Fotosession-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotosession-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Generelle Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten/Assistenten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong.
12 Fotoaufnahmen bei Hochzeitenfeiern, Hochzeitsreportagen & Veranstaltungen
(1) Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Hochzeitsfeiern und Veranstaltungen weist Peeraphon Hübner-Taenkhumthong darauf hin, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Hochzeitsfeier und Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
(2) Der Kunde hat Peeraphon Hübner-Taenkhumthong darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
(3) Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO bzw. 22 KUG seiner Gäste und/ oder dem Peeraphon Hübner-Taenkhumthong gegenüber, stellt der Kunde damit Peeraphon Hübner-Taenkhumthong von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
(4) Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Peeraphon Hübner-Taenkhumthong zur Verfügung gestellt werden.
(5) Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
(6) Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
13 Allgemeine Hinweise für Fotosession von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong
Als Kunde von mir, bitte ich Sie die folgenden Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
(1) Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin und Ort erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt, mir davon im Einzelfall abzuweichen.
(2) Ich nehme keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
(3) Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotosession genügend Verpflegung (Getränke und Snacks) für eine Pause mitzubringen.
(4) Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich mir zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
(5) Fotosession -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung sind Sie nur im Rahmen Ihrer eigenen Unfallversicherung versichert. Peeraphon Hübner-Taenkhumthong übernimmt hierfür keine Haftung.
14 Bearbeitung der angefertigten Bilder
- Die Bilder werden grundsätzlich durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong basisbearbeitet. „Basisbearbeitet“ bedeutet dabei Belichtung, Schärfe, Farben und Beschnitt etc. Über den „Stil“ kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite einen entsprechenden Eindruck verschaffen.
- Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
15 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
(2) Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. Eine Veröffentlichung auf Social Media Plattformen ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
(3) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
(4) Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, (z.B. zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media) muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
(5) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
(6) Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht von den Lichtbildern, ist Peeraphon Hübner-Taenkhumthong zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
(7) Bei Peeraphon Hübner-Taenkhumthong verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
(8) Auf Anfrage durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ist der Kunde verpflichtet, Peeraphon Hübner-Taenkhumthong Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
(9) Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Peeraphon Hübner-Taenkhumthong in branchenüblicher Form als Urheber benennen.
Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Peeraphon Hübner-Taenkhumthong wie folgt als Urheber benennen: – Peeraphon Hübner-Taenkhumthong – www.loveisthetrigger.com
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen.
(10) Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong.
16 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
(1) Für Peeraphon Hübner-Taenkhumthong vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Peeraphon Hübner-Taenkhumthong bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong setzt voraus, dass Peeraphon Hübner-Taenkhumthong sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Peeraphon Hübner-Taenkhumthong nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
17 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich für Verbraucher jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Unternehmer verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
(3) Soweit der Kunde Leistungen von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Peeraphon Hübner-Taenkhumthonggewährt.
18 Fristen von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong und höhere Gewalt
(1) Für Peeraphon Hübner-Taenkhumthong vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.
(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong setzt voraus, dass Peeraphon Hübner-Taenkhumthong sämtliche, von Ihnen zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Peeraphon Hübner-Taenkhumthong nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
19 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt
(1) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Peeraphon Hübner-Taenkhumthong berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
(2) Die Rechnungsstellung durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den Kunden versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an Peeraphon Hübner-Taenkhumthong zu zahlen.
(4) Geraten Sie in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist Peeraphon Hübner-Taenkhumthong berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe haben Sie je Mahnung durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong 5,00 EUR zu zahlen. Peeraphon Hübner-Taenkhumthong ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong.
(5) Es fallen für verspätete Zahlungen Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann ich die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.
(6) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von mir ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.
20 Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
- bei Nichtzahlung der Anzahlung
- bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
- bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,
- bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.
(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind Peeraphon Hübner-Taenkhumthong sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.
21 Know-how Schutz und Geschäftsgeheimnis
(1) Sie sind der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die Sie während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise meiner Leistungserbringung erhalten (von mir entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how) verwenden und die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichten Sie sich das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem sind Sie nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb unseres Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis meinerseits.
Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials sind Sie berechtigt über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit mir zu sprechen/ zu schreiben.
Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.
(2) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen,
die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,
die unabhängig von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong entwickelt wurden,
bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich wurden.
(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.
22 Haftung von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong und Verjährung
(1) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
(3) Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Peeraphon Hübner-Taenkhumthong. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
(4) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
(5) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong erstellten Bilder/Videos und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
(6) Wird Peeraphon Hübner-Taenkhumthong von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Peeraphon Hübner-Taenkhumthong von der Haftung frei und erstattet Peeraphon Hübner-Taenkhumthong sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong bleibt hiervon unberührt.
(7) Für Schäden an Peeraphon Hübner-Taenkhumthong durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von auf Peeraphon Hübner-Taenkhumthong den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Peeraphon Hübner-Taenkhumthong nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(8) Peeraphon Hübner-Taenkhumthong haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong liegen.
(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Peeraphon Hübner-Taenkhumthong verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
(10) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Peeraphon Hübner-Taenkhumthong verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
(11) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong sowie Dritten, die durch Peeraphon Hübner-Taenkhumthong eingeschaltet wurden.
23 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
(1) Der Fotograf ist berechtigt, die RAW Dateien so lange aufzubewahren wie es erforderlich ist, um seine Urhebereigenschaft nachweisen zu können.
Peeraphon Hübner-Taenkhumthong darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, ist aber nicht verpflichtet, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen oder zu zerstören.
(2) Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Peeraphon Hübner-Taenkhumthong nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet.
24 Schadensersatz und Vertragsstrafe
(1) Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Peeraphon Hübner-Taenkhumthong zu zahlen.
(2) Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Peeraphon Hübner-Taenkhumthong) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
25 Änderung dieser AGB
Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Ich informiere Sie rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Sie haben nach der Information ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
26 Schlussbestimmungen
(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist.
(2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch mich aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz meines Unternehmens in Landshut.
(3) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.
Version der AGB: 2
Stand der AGB: 15.08.2020